Sprich mit uns!

  • Dir liegt etwas auf dem Herzen und du brauchst Rat?
  • Du fühlst dich bedroht oder ausgegrenzt und möchtest wissen, was du tun kannst?
  • Du steckst in Schwierigkeiten und brauchst jemanden zum Reden?
  • Du hast keinen Schimmer, für welche Berufe du dich bewerben sollst und du brauchst Unterstützung und Information?

Wir können dir weiter helfen und was du uns erzählst, bleibt in sicheren Händen! Du erreichst uns während den Öffnungszeiten persönlich, telefonisch von Dienstag bis Freitag und per Mail/SMS oder Whatsapp.

Jugendberatung und Coaching

Lehrlingsbetreuung, Coaching, Budgetberatung




Christoph Bolliger

Tel. 061 811 57 26

Dienstag - Freitag

christoph.bolliger@kaiseraugst.ch





Tanja Sprenger

Tel. 061 811 23 84

Dienstag - Freitag

tanja.sprenger@kaiseraugst.ch










Für Lehrstellensuchende

Eine adäquate Beratung ist uns ein Anliegen. Ausserdem sind wir mit der Beratungsstelle für Ausbildung und Beruf Aargau "ask!" vernetzt.

Wir helfen dir bei deinem Lebenslauf, rücken dich fürs Bewerbungsfoto ins richtige Licht und helfen dir, die passende Formulierung für dein Bewerbungsschreiben zu finden.

Beratung während der Lehre 

Du bereitest dich für eine Prüfung vor, verstehst deine(n) Lehrmeister*in nicht oder hast Zweifel in irgendeiner Art.








Budgetberatung

Endlich verdienst du dein eigenes Geld und glaubst in die Schuldenfalle zu tappen? Sprich mit uns, wir helfen dir weiter.

Umgang mit unbezahlten bzw. zu hohen Rechnungen

Bevor Eltern selbstverschuldete hohe Rechnungen – etwa für In-App-Käufe auf dem Handy – bezahlen, lohnt es sich darüber nachzudenken, was in diesem Fall die Konsequenzen sind. Fragen Sie ihren Sohn oder ihre Tochter, wie sie die Sache wieder in Ordnung bringen wollen. Wie viel können sie monatlich abzahlen? Nehmen sie den Betrag vom Sparbuch oder können sie die Schulden irgendwie abarbeiten auf Kosten der Freizeit? Sollen Sie selbst mit dem Gläubiger Kontakt aufnehmen (müssen)? Braucht es zusätzliche Massnahmen, wenn die Beträge Höhen erreichen, die nicht mehr aus eigener Kraft und innerhalb vernünftiger Zeit abgetragen werden können? Wie kann dafür gesorgt werden, dass es gar nicht mehr dazu kommen kann?

Sich selbst und das eigene Kind zu schützen, indem Bankkonten nicht überzogen werden können, keine Kreditkarten in die Hände von Jugendlichen geraten und nicht übers Handyabonnement eingekauft werden kann, ist in diesen Fällen sicher eine kluge Massnahme. Unter Umständen wollen Sie ihre Abmachungen noch schriftlich festhalten und dem Vorfall eine hohe Bedeutung beizumessen. 

 Wem gehört der Lehrlingslohn?

Es gilt der Grundsatz, dass selbstverdientes Geld den Jugendlichen gehört. Dies ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch Art. 323 so verankert und ausgeführt. Im gleichen Artikel steht auch, dass sich Jugendliche mit selbstverdientem Geld (oder Vermögen) angemessen an den eigenen Kosten beteiligen müssen. Die Frage ist nun: Was ist angemessen? Diese Antwort hängt von mehreren Faktoren ab. Wie hoch ist das Einkommen und was kann alles daraus bezahlt werden. Ist dies stimmig in die Gesamtsituation der Familie usw. eingebettet? Eine Idee, in welche Richtung es gehen könnte, geben die Merkblätter des Dachverbands Budgetberatung Schweiz oder aber sie vereinbaren einen Beratungstermin bei einer Budgetberatungsstelle des Dachverbands, um massgeschneiderte Klarheit zu gewinnen.











Termine nach Vereinbarung.

Unsere Beratung ist für Jugendliche und Eltern/Erziehungsberechtigte kostenlos.

Dienstag - Freitag

Tel. 061 811 57 26